
Stand: 7. September 2023
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1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
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Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber:in“) und Dr.in Christine Rous (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
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Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
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Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
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2. Angebot und Vertragsabschluss
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Durch die Stellung eines Angebotes durch die Auftragnehmerin an den/die Auftraggeber:in wird der genaue Umfang der zu erbringenden Leistung, die Lieferfrist, sowie das Honorar für die erbrachte Leistung festgelegt.
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Der Vertragsabschluss erfolgt durch die schriftliche Zustimmung des Angebotes durch den/die Auftraggeber:in. Die Zustimmung kann auch in elektronischer Form (per E-mail) erfolgen.
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3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin
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Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, der Auftragnehmerin sämtliche für die Leistungserfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
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4. Lieferfrist und Lieferverzug
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Für die Lieferfrist gelten die im Angebot (siehe 2.1) vereinbarten Termine. Die Ausführungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn der/die Auftraggeber:in das zur Leistungserfüllung erforderliche Datenmaterial geliefert hat.
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Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat (siehe u.a. 3.1), nicht einhalten kann, wird die Auftragnehmerin den/die Auftraggeber:in hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.
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5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
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Nach Erbringung der Leistung erhält der/die Auftraggeber:in eine Rechnung gemäß der Vereinbarung (siehe 2.1) von der Auftragnehmerin.
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Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Erhalt der Rechnung auf das in der entsprechenden Rechnung angegebene Konto.
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Die Auftragnehmerin übernimmt als selbständige Unternehmerin die Entrichtung aller Steuern und Abgaben und übernimmt dafür die alleinige Haftung.
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6. Elektronische Rechnungslegung
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Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
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7. Dauer des Vertrages
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Ein Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss der erbrachten Leistung und der entsprechenden Rechnungslegung.
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Ein Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
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8. Verschwiegenheit
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Erhält die Auftragnehmerin im Rahmen eines Vertrages Informationen oder hat Zugang zu Informationen, die Eigentum und vertrauliche Informationen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin und dessen Kunden sind, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln und nicht für andere Zwecke als die Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden.
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Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was in Erfüllung des Vertrages bekannt geworden ist. Sie besteht gegenüber jedermann.
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Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
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9. Schlussbestimmungen
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Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
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Änderungen eines Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Auf den Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig.
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Dr.in Christine Rous
Medical Writer
Neubaugasse 56/7
1070 Wien
Österreich
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